Unternehmens-Rechtsformen in Österreich – umfassender Leitfaden für Gründer und Unternehmer (Stand 2025)

Unternehmensrechtsformen in Österreich – umfassender Leitfaden für Gründer:innen und Unternehmer:innen (Stand 2025)

Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen bei einer Unternehmensgründung oder Umstrukturierung. Sie beeinflusst Haftung, Steuern, Finanzierungsmöglichkeiten, Verwaltungsaufwand und auch die Außenwirkung des Unternehmens. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Unternehmensrechtsformen in Österreich übersichtlich, rechtlich aktuell und mit Praxisbezug.

Die Informationen orientieren sich u. a. an den Unterlagen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), dem österreichischen Verwaltungsportal oesterreich.gv.at, der Austrian Business Agency, sowie aktuellen Fachinformationen zu GmbH und FlexCo (Stand 2024/2025).

1. Rechtliche Grundlagen der Unternehmensrechtsformen in Österreich

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Unternehmensrechtsformen in Österreich sind insbesondere:

  • UGB – Unternehmensgesetzbuch (v. a. OG, KG, unternehmerische Pflichten, Firmenbuch)
  • ABGB – Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (u. a. GesbR, allgemeines Zivilrecht, Verträge)
  • GmbHG – Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • AktG – Aktiengesetz (für die AG)
  • FlexKapG – Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG / FlexCo)
  • GenG – Genossenschaftsgesetz
  • Spezialgesetze (z. B. Vereinsgesetz, SE-VO auf EU-Ebene)

Zusätzlich wirken europäische Richtlinien (z. B. Bilanz- und Kapitalrichtlinien) auf die Ausgestaltung der Unternehmensrechtsformen in Österreich ein, etwa bei Offenlegungspflichten und Gesellschafterschutz.

2. Überblick: Kategorien von Unternehmensrechtsformen

Die wesentlichen Unternehmensrechtsformen in Österreich lassen sich grob in vier Kategorien einteilen:

Kategorie Typische Formen Kerngedanke
Einzelunternehmen Einzelunternehmer:in (EPU), eingetragene:r Unternehmer:in (e.U.) Eine Person, volle Kontrolle, volle persönliche Haftung
Personengesellschaften OG, KG, GesbR, stille Gesellschaft, GmbH & Co KG Mehrere Gesellschafter, meist persönliche Haftung zumindest eines Partners
Kapitalgesellschaften GmbH, Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo/FlexKapG), AG Juristische Person, Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
Sonder- und Mischformen Genossenschaft, Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit, SE, GmbH & Co KG Spezielle Zwecke (z. B. Mitgliederförderung, Non-Profit, EU-weite Tätigkeit)

Im Alltag dominieren vor allem Einzelunternehmen, OG, KG, GmbH, FlexCo und AG. Mischformen wie die GmbH & Co KG sind in bestimmten Branchen (z. B. Immobilien, Familienunternehmen) sehr verbreitet.

3. Einzelunternehmen (EPU / e.U.)

3.1 Wesentliche Merkmale

  • Eine natürliche Person ist alleinige Inhaberin des Unternehmens.
  • Kein Mindeststammkapital gesetzlich vorgeschrieben.
  • Gründung meist durch Gewerbeanmeldung bzw. Aufnahme der Tätigkeit.
  • Firmenbucheintragung erst ab gewissen Umsatzgrößen verpflichtend (dann e.U.).

3.2 Haftung

Die Inhaberin oder der Inhaber haftet unbeschränkt mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Das bedeutet: Auch private Konten, Auto oder Eigentumswohnung können im Ernstfall von Gläubigern verwertet werden.

3.3 Steuern und Sozialversicherung

  • Gewinne unterliegen der Einkommensteuer.
  • Umsatzsteuerpflicht, soweit nicht Kleinunternehmerregelung angewendet wird.
  • Pflichtversicherung bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen).
  • Gewinnermittlung meistens mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR).

3.4 Vorteile und Nachteile

  • Vorteile: sehr einfache und kostengünstige Gründung, schnelle Entscheidungswege, volle Kontrolle.
  • Nachteile: volles privates Haftungsrisiko, eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten, Abhängigkeit von einer Person.

3.5 Wann ist ein Einzelunternehmen sinnvoll?

Ein Einzelunternehmen eignet sich vor allem für kleine, risikoarme Tätigkeiten, Nebenerwerb oder erste Markttests. Sobald Umsätze, Mitarbeiterzahl oder Risiken steigen, wird oft der Wechsel in eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder FlexCo) interessant.

4. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

4.1 Charakteristik

Die GesbR entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen, ohne eine andere Gesellschaftsform zu wählen. Sie ist im ABGB geregelt und besitzt grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit.

4.2 Haftung

Die Gesellschafter haften in der Regel persönlich, unbeschränkt und solidarisch. Das bedeutet, Gläubiger können jede:n Gesellschafter:in für die gesamten Schulden in Anspruch nehmen.

4.3 Einsatzbereich

  • Projektgesellschaften (z. B. Arbeitsgemeinschaften – ARGE)
  • Lose Kooperationen von Freiberuflern
  • Vorstufe zu OG/KG, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden

4.4 GesbR versus OG (Kurzvergleich)

Kriterium GesbR OG
Rechtspersönlichkeit Keine eigenständige Ja, rechtsfähig
Firmenbuch Keine Eintragung Eintragung verpflichtend
Haftung Persönlich, unbeschränkt, solidarisch Persönlich, unbeschränkt, solidarisch
Komplexität Niedrig Mittel

5. Offene Gesellschaft (OG)

5.1 Merkmale

  • Mindestens zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen).
  • Eintragung ins Firmenbuch zwingend.
  • Die OG ist Trägerin der Gewerbeberechtigung.

5.2 Geschäftsführung und Vertretung

Grundsätzlich sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt. Im Gesellschaftsvertrag können Einzelvertretung, Gesamtvertretung oder gemischte Modelle vereinbart werden. Falsch oder unklar geregelte Vertretungsbefugnisse sind in der Praxis eine häufige Fehlerquelle.

5.3 Haftung

Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch für Verbindlichkeiten der OG. Gläubiger können somit jeden Gesellschafter für die gesamte Schuld heranziehen.

5.4 Einsatzgebiet

Geeignet für Partnerunternehmen (z. B. kleine Agenturen, Kanzleien, Handwerksbetriebe), bei denen die Gesellschafter aktiv mitarbeiten und bereit sind, mit ihrem Privatvermögen zu haften.

6. Kommanditgesellschaft (KG)

6.1 Struktur

  • Mindestens ein Komplementär (voll haftend, geschäftsführungsbefugt).
  • Mindestens ein Kommanditist (haftet grundsätzlich nur bis zur Hafteinlage).
  • Eintragung ins Firmenbuch erforderlich.

6.2 Haftung

  • Komplementär: unbeschränkte, persönliche Haftung ähnlich wie bei OG-Gesellschaftern.
  • Kommanditist: Haftung ist auf die im Firmenbuch eingetragene Haftsumme beschränkt, sofern diese vollständig geleistet ist.

6.3 GmbH & Co KG als Mischform

Bei der GmbH & Co KG ist die Komplementärin keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Dadurch wird die unbeschränkte Haftung auf das Vermögen der GmbH verlagert und das Haftungsrisiko der dahinterstehenden Personen reduziert. Diese Mischform verbindet Vorteile einer Personengesellschaft (z. B. steuerliche Transparenz) mit dem Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft.

7. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

7.1 Grundzüge

Die GmbH ist die in der Praxis am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft in Österreich. Sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden und ist insbesondere für haftungsbewusste Gründer:innen attraktiv.

7.2 Mindeststammkapital seit 1.1.2024

  • Gesetzliches Mindeststammkapital: 10.000 EUR.
  • Davon müssen bei Gründung grundsätzlich mindestens 5.000 EUR bar eingezahlt werden.
  • Die frühere „Gründungsprivilegierung“ ist entfallen; die GmbH mit 10.000 EUR ist nun Standard.

7.3 Organe einer GmbH

  • Gesellschafterversammlung – oberstes Willensbildungsorgan.
  • Geschäftsführer:in(nen) – Geschäftsführung und Vertretung nach außen.
  • Ggf. Aufsichtsrat bei großen GmbHs oder wenn gesetzlich vorgeschrieben.

7.4 Haftung

Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihren Einlagen; das Haftungsrisiko ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Geschäftsführer:innen können jedoch persönlich haften, wenn sie gesetzliche Pflichten grob verletzen (z. B. Insolvenzverschleppung, Abgabenhinterziehung).

7.5 Steuern und Buchhaltung

  • GmbHs unterliegen der Körperschaftsteuer (KöSt).
  • Es ist eine doppelte Buchführung und ein Jahresabschluss nach UGB erforderlich.
  • Ab 2024 wurde die Mindest-Körperschaftsteuer an das gesenkte Mindeststammkapital angepasst.

7.6 Vor- und Nachteile

  • Vorteile: Haftungsbeschränkung, hohe Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern, flexible Beteiligungsstruktur.
  • Nachteile: höhere Gründungs- und laufende Kosten, strengere Buchführung und Offenlegungspflichten.

8. Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo / FlexKapG)

8.1 Hintergrund

Seit 1.1.2024 gibt es in Österreich die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG, kurz FlexCo) als neue Kapitalgesellschaftsform. Sie richtet sich insbesondere an wachstumsorientierte Unternehmen und Start-ups, die flexible Beteiligungsmodelle benötigen.

8.2 Kapital und Anteile

  • Mindeststammkapital: 10.000 EUR (wie bei der GmbH).
  • Mindesteinlage bei Gründung in bar in der Regel 5.000 EUR.
  • Besonderheit: Der Mindestbetrag eines einzelnen Geschäftsanteils kann 1 EUR betragen (bei der GmbH 70 EUR).

8.3 Unternehmenswert-Anteile (UAs)

Ein zentrales Element der FlexCo sind sogenannte Unternehmenswert-Anteile. Diese:

  • können ohne Stimmrechte ausgestaltet sein,
  • dienen vor allem der Beteiligung von Mitarbeiter:innen und Investor:innen,
  • ermöglichen steuerlich begünstigte, flexible Beteiligungsprogramme.

8.4 Einsatz in der Praxis

Die FlexCo eignet sich besonders für Start-ups mit Wachstumsfokus, die internationale Investor:innen ansprechen wollen und gleichzeitig eine österreichische Kapitalgesellschaft benötigen. Sie verbindet Elemente der GmbH (Struktur) und der AG (Kapitalflexibilität).

9. Aktiengesellschaft (AG)

9.1 Kerndaten

  • Mindestgrundkapital: 70.000 EUR.
  • Kapital ist in Aktien zerlegt, die handelbar sein können (börsennotiert oder nicht).
  • Streng regulierte Organstruktur mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

9.2 Typische Anwendungsfälle

Die AG ist in der Regel für größere Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf oder mit (geplantem) Börsengang geeignet. Für klassische Klein- und Mittelbetriebe ist der Aufwand meist zu hoch.

10. Weitere relevante Rechtsformen: Genossenschaft, Verein, stille Gesellschaft, SE

10.1 Genossenschaft

Eine Genossenschaft verfolgt das Ziel, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Typisch sind demokratische Strukturen („ein Mitglied – eine Stimme“) sowie Mitgliederbeteiligung und Mitgliedereinlagen.

10.2 Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit

Ein Verein dient in erster Linie ideellen Zwecken (z. B. Sport, Kultur, Soziales). Er darf jedoch auch wirtschaftlich tätig sein, solange der ideelle Vereinszweck im Vordergrund bleibt und die Einnahmen dem Vereinszweck dienen. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Abgrenzung zur klassischen Unternehmensform wichtig.

10.3 Stille Gesellschaft

Bei der stillen Gesellschaft beteiligt sich eine Person (stille:r Gesellschafter:in) am Unternehmen einer anderen Person oder Gesellschaft. Diese Beteiligung ist nach außen in der Regel nicht sichtbar, es handelt sich also um eine „Innengesellschaft“. Die Haftung ist meist auf die Einlage begrenzt.

10.4 Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Die SE (Societas Europaea) ist eine europäische Kapitalgesellschaftsform, die grenzüberschreitend in der EU verwendet werden kann. Sie eignet sich für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind und eine einheitliche europäische Struktur wünschen.

11. Steuerliche Behandlung nach Rechtsform (Überblick)

Rechtsform Steuerart auf Unternehmensgewinn Gewinnzurechnung
Einzelunternehmen Einkommensteuer Gewinn wird direkt der Unternehmerin / dem Unternehmer zugerechnet.
OG / KG / GesbR Einkommensteuer bei den Gesellschaftern Gewinnanteile werden den Gesellschaftern zugerechnet.
GmbH / FlexCo / AG Körperschaftsteuer auf Ebene der Gesellschaft; ggf. KESt auf Ausschüttungen Gewinn zunächst bei der Gesellschaft; Ausschüttung an Gesellschafter gesondert besteuert.
GmbH & Co KG Kombination aus Personengesellschaft- und Kapitalgesellschaftsebene Steuerliche Transparenz auf Ebene der KG, zugleich Haftungsbegrenzung durch GmbH als Komplementärin.

Die steuerliche Optimierung hängt stark von Gewinnhöhe, Investitionsbedarf, Entnahme- bzw. Ausschüttungswünschen und der persönlichen Situation der Beteiligten ab. Hier ist eine individuelle Steuerberatung unerlässlich.

12. Buchführung und Jahresabschluss

  • Einzelunternehmen & Personengesellschaften: bis zu bestimmten Umsatzgrenzen häufig Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich, darüber hinaus doppelte Buchführung und Bilanzpflicht.
  • GmbH, FlexCo, AG: immer doppelte Buchführung, Jahresabschluss nach UGB, Offenlegung im Firmenbuch.

Schon bei der Gründungsplanung sollte geklärt werden, welche Buchführungsform erforderlich ist, da dies IT-Systeme, Personalbedarf und Kosten stark beeinflusst.

13. Haftung im Rechtsformvergleich

Rechtsform Haftung Bemerkung
Einzelunternehmen Unbeschränkt, auch mit Privatvermögen Höchstes persönliches Risiko
GesbR / OG Persönlich, unbeschränkt, solidarisch Jede:r Gesellschafter:in haftet für die gesamte Schuld
KG Komplementär unbeschränkt, Kommanditist beschränkt GmbH & Co KG: GmbH übernimmt Rolle des haftenden Komplementärs
GmbH / FlexCo / AG Grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen beschränkt Durchgriffshaftung bei Pflichtverletzungen möglich (v. a. Geschäftsführer:innen)

Wichtig: Kapitalgesellschaften bieten hohen Haftungsschutz, sind aber kein „Freibrief“. Bei groben Pflichtverletzungen oder Vermögensvermischung kann dennoch eine persönliche Haftung (z. B. der Geschäftsführung) entstehen.

14. Kriterien zur Wahl der passenden Unternehmensrechtsform

Praktisch haben sich folgende Kernfragen bewährt:

  • Wie hoch ist das unternehmerische Risiko (z. B. Investitionshöhe, Haftungsrisiko, Branche)?
  • Wie viel Startkapital steht zur Verfügung?
  • Gibt es Mitgründer:innen oder Investor:innen?
  • Welche steuerliche Strategie ist geplant (Thesaurierung vs. Ausschüttung)?
  • Wie wichtig ist die Außenwirkung bei Kund:innen, Banken und Partnern?
  • Wie hoch darf der Verwaltungsaufwand (Buchhaltung, Offenlegung, Rechtspflichten) sein?

14.1 Vereinfachte Entscheidungs-Matrix

Situation Typische Empfehlung (nicht verbindlich)
Einzelperson, geringes Risiko, niedriges Startkapital Einzelunternehmen (EPU), ggf. später GmbH/FlexCo
Zwei oder mehr aktive Partner, überschaubares Risiko OG oder KG (mit klar geregeltem Gesellschaftsvertrag)
Höheres Risiko, Schutz des Privatvermögens wichtig GmbH oder FlexCo
Start-up mit Investor:innen und Mitarbeiterbeteiligung FlexCo oder GmbH (ggf. später AG)
Großes Unternehmen, möglicher Börsengang AG oder SE
Gemeinschaftliche Nutzung / Förderzweck der Mitglieder Genossenschaft
Ideeller Zweck, z. B. Kultur, Sport, Soziales Verein (mit sorgfältiger Abgrenzung zur Gewerblichkeit)

Diese Matrix ersetzt keine Einzelberatung, bietet aber eine erste Orientierung, welche Unternehmensrechtsformen in Österreich typischerweise in Frage kommen.

15. Praxisbeispiele nach Branche

  • Handwerk & Gewerbe: häufig Einzelunternehmen, OG, KG oder GmbH.
  • Freie Berufe (z. B. Beratung, IT, Kreativwirtschaft): EPU, OG, GmbH, FlexCo.
  • Start-ups: anfänglich oft GmbH oder FlexCo, später ggf. AG.
  • Immobilienprojekte: GmbH oder GmbH & Co KG sind sehr verbreitet.
  • Non-Profit / soziale Projekte: meist Verein, teils ergänzt durch eigene Betriebsgesellschaft (z. B. GmbH).

16. FAQ zu Unternehmensrechtsformen in Österreich

16.1 Welche Rechtsform ist „die beste“ für mein Unternehmen?

Eine allgemein „beste“ Form gibt es nicht. Sie hängt von Risiko, Kapital, Anzahl der Beteiligten, Wachstumsplänen, Steuerzielen und Branche ab. In vielen Fällen ist eine GmbH oder FlexCo ein guter Kompromiss zwischen Haftungsschutz und Flexibilität.

16.2 Wann sollte ich vom Einzelunternehmen auf eine GmbH oder FlexCo wechseln?

Spätestens wenn Umsätze und Haftungsrisiken steigen, Investitionen wachsen oder Mitarbeiter:innen beschäftigt werden, lohnt sich die Prüfung eines Wechsels in eine Kapitalgesellschaft. Ein typischer Auslöser ist der Wunsch nach Schutz des Privatvermögens.

16.3 Ist die Gründung einer GmbH seit 2024 wirklich günstiger geworden?

Ja. Durch die Senkung des gesetzlichen Mindeststammkapitals auf 10.000 EUR und eine geringere Mindest-Körperschaftsteuer ist die Einstiegshürde niedriger geworden. Die laufenden Kosten (Buchhaltung, Jahresabschluss) bleiben aber bestehen.

16.4 Worin unterscheidet sich eine FlexCo von einer GmbH?

Beide haben das gleiche Mindeststammkapital, aber die FlexCo erlaubt flexiblere Darstellung von Anteilen (z. B. minimaler Nennbetrag 1 EUR pro Geschäftsanteil) und Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter:innen und Investor:innen. Sie ist damit besonders auf Start-ups und Beteiligungsmodelle zugeschnitten.

16.5 Welche Rechtsform schützt mein Privatvermögen am besten?

Grundsätzlich bieten Kapitalgesellschaften wie GmbH, FlexCo und AG den besten Schutz, da die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Wichtig ist aber korrektes Verhalten der Geschäftsführung, um keine persönliche Haftung auszulösen.

16.6 Kann ich die Rechtsform später ändern?

Ja. Es gibt verschiedene Umgründungsformen (z. B. Einbringung, Verschmelzung, Umwandlung). Solche Vorgänge sind jedoch rechtlich und steuerlich komplex und sollten gemeinsam mit Steuerberater:in und Rechtsanwält:in geplant werden.

16.7 Welche Rolle spielt die Rechtsform bei der Finanzierung durch Banken?

Banken sehen Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCo, AG) oft als professioneller und stabiler an. Gleichzeitig verlangen sie bei Krediten häufig persönliche Sicherheiten oder Bürgschaften, insbesondere bei jungen Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform.

16.8 Wo finde ich offizielle und weiterführende Informationen?

Sehr hilfreich sind z. B.:

17. Quellen und weiterführende Links

18. Fazit – So gehen Sie bei der Rechtsformwahl vor

Die Unternehmensrechtsformen in Österreich bieten ein breites Spektrum – von der einfachen Ein-Personen-Struktur bis zur börsenfähigen Aktiengesellschaft. Die Wahl der Rechtsform sollte immer eine bewusste, strategische Entscheidung sein und möglichst früh gemeinsam mit Steuerberater:in und Rechtsanwält:in getroffen werden.

Als grobe Orientierung gilt:

  • Kleinstunternehmen und erste Schritte: oft Einzelunternehmen oder GesbR.
  • Mehrere aktive Partner mit überschaubarem Risiko: OG oder KG.
  • Erhöhtes Risiko, Schutz des Privatvermögens, professioneller Auftritt: GmbH oder FlexCo.
  • Große Projekte, Kapitalmarkt, Internationalisierung: AG oder SE.
  • Mitgliederförderung und gemeinschaftliche Strukturen: Genossenschaft.
  • Ideelle Zwecke: Verein, ggf. mit eigener Betriebsgesellschaft.

Wer diese Grundlagen kennt, kann fundiert entscheiden und sein Unternehmen von Anfang an auf ein solides rechtliches, steuerliches und finanzielles Fundament stellen.